Filiationsprobe

Filiationsprobe
Filiationsprobe,
 
Genealogie: der Abstammungsnachweis.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Ahnen — Ahnen, 1) Voreltern überhaupt, bes. aber 2) adelige Vorfahren. Schon seit dem 14. Jahrhundert war es, um gewisse Vorzüge des Adels, z.B. Zulassung zu Turnieren, Aufnahme in die geistlichen Stifter (als Domherren od. Stiftsfräuleins) u. adelige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Filiation — (v. lat.), 1) die rechtmäßige Abstammung: daher Filiationsprobe, die glaubwürdige Aufstellung so vieler Ahnen als gerade gefordert werden; Filiationstext, die Aufführung u. glaubwürdige Nachweisung der elterlichen Abstammung u. standesmäßigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ahnen — (althochd. ano, mittelhochd. an), im engsten Sinne Großeltern, dann überhaupt Vorfahren. Der Beweis der A. (Ahnenprobe) war eine wichtige Institution des auf die Geburtsstände begründeten germanischen Rechts. Die aus nicht ebenbürtiger Ehe… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Filiation — (lat.), eigentlich Sohn oder Tochterschaft; daher im geistlichen Ordenswesen das Abhängigkeitsverhältnis der Ordensmitglieder den Ordensobern gegenüber und die für die erstern daraus herfließende Verpflichtung zum Gehorsam den letztern gegenüber; …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ahnen — Ahnen, Voreltern, Vorfahren, bes. bei Fürsten und Adelsgeschlechtern. Seit dem 14., bes. aber im 15. und 16. Jahrh. forderte man zur Zulassung bei Turnieren, in Stifter, Ritterorden und sonst eine Ahnenprobe, d.h. den Nachweis, daß man gewisse… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Filiation — (lat.), Kindschaft; Verpflichtung der Klostergeistlichen zum Gehorsam gegen die Obern; Herstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei kirchlichen Parochien. Filiationsklage, die Klage, durch welche jemand einen richterlichen Ausspruch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Abstammungsnachweis — Abstammungsnachweis,   1) Genealogie: Filiationsprobe, Nachweis einer behaupteten Abstammung beziehungsweise der Herkunft aus einer rechtskräftigen Ehe (Filiation), d. h. durch Urkunden u. a. anerkannte Quellen beziehungsweise Zeugen bekräftigter …   Universal-Lexikon

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