Filiationsprobe
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Ahnen — Ahnen, 1) Voreltern überhaupt, bes. aber 2) adelige Vorfahren. Schon seit dem 14. Jahrhundert war es, um gewisse Vorzüge des Adels, z.B. Zulassung zu Turnieren, Aufnahme in die geistlichen Stifter (als Domherren od. Stiftsfräuleins) u. adelige… … Pierer's Universal-Lexikon
Filiation — (v. lat.), 1) die rechtmäßige Abstammung: daher Filiationsprobe, die glaubwürdige Aufstellung so vieler Ahnen als gerade gefordert werden; Filiationstext, die Aufführung u. glaubwürdige Nachweisung der elterlichen Abstammung u. standesmäßigen… … Pierer's Universal-Lexikon
Ahnen — (althochd. ano, mittelhochd. an), im engsten Sinne Großeltern, dann überhaupt Vorfahren. Der Beweis der A. (Ahnenprobe) war eine wichtige Institution des auf die Geburtsstände begründeten germanischen Rechts. Die aus nicht ebenbürtiger Ehe… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Filiation — (lat.), eigentlich Sohn oder Tochterschaft; daher im geistlichen Ordenswesen das Abhängigkeitsverhältnis der Ordensmitglieder den Ordensobern gegenüber und die für die erstern daraus herfließende Verpflichtung zum Gehorsam den letztern gegenüber; … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ahnen — Ahnen, Voreltern, Vorfahren, bes. bei Fürsten und Adelsgeschlechtern. Seit dem 14., bes. aber im 15. und 16. Jahrh. forderte man zur Zulassung bei Turnieren, in Stifter, Ritterorden und sonst eine Ahnenprobe, d.h. den Nachweis, daß man gewisse… … Kleines Konversations-Lexikon
Filiation — (lat.), Kindschaft; Verpflichtung der Klostergeistlichen zum Gehorsam gegen die Obern; Herstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei kirchlichen Parochien. Filiationsklage, die Klage, durch welche jemand einen richterlichen Ausspruch … Kleines Konversations-Lexikon
Abstammungsnachweis — Abstammungsnachweis, 1) Genealogie: Filiationsprobe, Nachweis einer behaupteten Abstammung beziehungsweise der Herkunft aus einer rechtskräftigen Ehe (Filiation), d. h. durch Urkunden u. a. anerkannte Quellen beziehungsweise Zeugen bekräftigter … Universal-Lexikon